2. Der erweiterte Vorstand besteht zusätzlich aus:
- dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit,
- dem Jugendreferenten
- und dem Referenten für Veranstaltungen.

3. Die Aufgaben des Vorstandes werden von der Geschäftsordnung festgelegt. Jedes Mitglied des Vorstandes ist für seine Tätigkeit an die Satzung gebunden.


§ 13 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.


§ 14 Haftungsausschluß des Vereins

Der Verein und der jeweils anwesende Übungsleiter haften nicht für:

1. die durch Teilnahme am Vereinsbetrieb eingetretenen Unfälle oder deren Folgen;
2. Verlust oder Beschädigung der zu den Übungsstunden oder Vereinsveranstaltungen mitgebrachten Gegenstände.


§ 15 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis Neuwahlen im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
4. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.


§ 16 Jugendvertreter

Er hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder und Jugendlichen des Vereins zu vertreten. Hierzu gehören auch nebensportliche Aktivitäten, die speziell auf die Belange der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Einzelheiten regelt die Jugendordnung.


§ 17 Einberufung der Mitgliederversammlungen


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